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Donnerstag, 21. Juni 2012

Karlsruhe verzögert ESM

Das Bundesverfassungsgericht bittet Bundespräsident Joachim Gauck um Aufschub und torpediert somit die Pläne der europäischen Staats- und Regierungschefs, den undemokratischen dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM zum 1. Juli zu installieren.

Erst gestern hatte ich geschrieben, dass Karlsruhe den ESM aus verfassungsrechtlicher Sicht eigentlich nicht passieren lassen dürfte, heute nun kam es zu einem ersten Etappensieg für diejenigen, die Staatsorgane wie den Bundestag für wichtig erachten.

Das Bundesverfassungsgericht bittet unseren Bundesgrüßaugust Gauck darum, dass Gesetz zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) nicht zu unterschreiben. Die Verfassungsrichter um Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle ziehen damit vorerst die Reißleine und fahren Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in die Parade. Diese benötigt die ESM-Milliarden, um den in Brand stehenden spanischen Bankensektor und den nahenden Bailout für Italien zu finanzieren. Wie eine Sprecherin des Verfassungsgerichts erklärte, gehe selbiges davon aus, "dass der Bundespräsident wie in der Vergangenheit auch dieser Bitte nachkommen wird und das Gericht so genügend Zeit zur Prüfung hat".

Noch gibt es kein ESM-Gesetz, welches vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden wäre, die Abstimmung wird für nächsten Freitag (29. Juni) erwartet. Es wäre also ohnehin äußerst knapp geworden, den ESM bis zum 1. Juli in Kraft zu setzen, auch vor dem Hintergrund, dass dieser längst nicht in allen Euro-Staaten ratifiziert worden ist. Der europäische Stabilitätsanker Deutschland droht nun mit schlechtem Beispiel voranzugehen.

Wenn Bundestag und Bundesrat Ende Juni den ESM verabschieden sollten, würde dieser dennoch nicht sofort in Kraft treten, da jedes Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden muss. Dabei muss er penibel darauf achten, dass das zu unterschreibende Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Insofern ist die Bitte aus Karlsruhe, die eigentlich eine Aufforderung ist, ein deutlicher Wink mit dem Zaunpfahl in Richtung Bundesregierung.

Gerichtspräsident Voßkuhle hatte vor einigen Monaten in einem seiner seltenen Interviews bereits angedeutet, dass die europäische Integration bereits an den Grenzen des Grundgesetzes kratzt, weitere Kompetenzübertragungen nach Brüssel sind folglich kaum möglich. Die zu erwartenden Klagen gegen den ESM - unter anderem die Linken wollen mit Eilanträgen vor dem Gericht versuchen, den ESM zu stoppen - ließen die Richter in Karlsruhe anscheinend aufhorchen und trugen wesentlich zu der Entscheidung bei, den Bundespräsidenten darum zu bitten, das Gesetz vorerst nicht zu unterschreiben.

Natürlich ist die Gefahr, die vom ESM für den bundesdeutschen Parlamentarismus ausgeht, mit der Bitte um Aufschub nicht gebannt, wohl aber verdichten sich damit die Anzeichen, dass Karlsruhe den ESM in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig erklären könnte. Interessant wird nun zu sehen sein, was Bundespräsident Gauck macht. Denn immerhin könnte er, rein theoretisch, der Bitte des Verfassungsgerichts nicht nachkommen und das ESM-Gesetz "nach eingehender Prüfung" binnen Stunden unterschreiben und niemand könnte unser Staatsoberhaupt daran hindern. Andererseits würde er sich damit als jemand outen, dem verfassungsrechtliche Bedenken egal sind, was man von Gauck, trotz seiner jüngsten Auslassungen über Militäreinsätze, eigentlich nicht erwarten kann.

Update: Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, beugt sich Gauck der "Bitte" aus Karlsruhe und wird das Gesetz vorerst nicht unterschreiben.

Reloaded: ESM oder Demokratie?

8 Kommentare:

  1. Daumen drücken, dran bleiben, durchhalten ...

    wir können es schaffen aus dieser Todesspirale herauszu kommen.

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  2. Super! Ihr Beitrag verdient Aufmerksamkeit!

    Es geht um die wirtschaftliche Existenz aller Menschen in Deutschland. Ein Chor von Stimmen kann nur wahrgenommen werden, wenn er anschwillt. Dazu tragen Sie bei und viele weitere tausend aufgeweckte Einzelpersonen und Organisationen.

    Nicht nur Steuerzahler, sondern alle Bewohner und Gäste der Bundesrepublik Deutschland sind vom ESM betroffen. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist eine Revolution von oben nach unten ein Staatsstreich oder ein Putsch. Aber in den Augen der meisten Menschen verdient die Fussball-Europameisterschaft mehr Aufmerksamkeit als Hunderte von Milliarden Euro weiterer Schulden der Bundesrepublik Deutschland. Bereits heute zahlen alle für diese destruktive Politik durch eine Staatsquote von über 50 Prozent. Und alles begann Anfang der Fünfziger Jahre im Rausch des Aufbaus und Wirtschaftswunders. Ludwig Erhard trug wesentlich dazu bei, die Überschuldung hoffähig zu machen.

    Nicht durch Werte gedecktes Geld ist immer Betrug und Hochverrat auf Kosten der Sparer und Steuerzahler.

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  3. Toller coup. D will nicht mehr . Und Gauck könnte ein Held werden und das BFG könnte zu neuem Glanz erstrahlen. Zu schön um wahr zu sein.

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  4. Alexander Haupt21. Juni 2012 um 17:30

    Die Bitte an Gauck den ESM noch nicht zu unterschreiben ist eigentlich sehr deutlich. Gauck muß den ESM sehr gut prüfen (bzw. seine Fachmitarbeiter, Juristen und so). Der Hinweis dass das BVG bittet noch nicht zu unterschreiben stellt die Zweifel der Richter an der Verfassungsmäßigkeit des ESM sehr deutlich in den Raum. Das Gericht braucht mehr Zeit um den ESM zu prüfen. Und das kann es erst tun wenn der ESM verabschiedet ist...

    Aber ich würde erst einmal abwarten ob es am 29. Juni überhaupt zu einer Entscheidung kommt. Die dürfte sich nach dem letzten Richterspruch aus dieser Woche evtl. verzögern.... Das ist zwar nociht sicher aber es könnte durchaus noch dauern.

    In der Regel folgen Bundespräsidenten einer solchen Äußerung des BVG und somit dürfte Gauck mit seiner Unterschrift warten, wenn diese überhaupt kommt....

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  5. Hallo Alexander,

    wie die Süddeutsche berichtet, wird sich Gauck der "Bitte" aus Karlsruhe beugen.

    Ich denke auch, dass die Abstimmung im Bundestag mehr als nur interessant wird. Stichwort Vertrauensfrage... wenn es ganz blöd für Merkel läuft, wird sie ihre Kanzlerschaft mit dem ESM/Fiskalpakt verknüpfen müssen, und wenn es noch blöder für sie läuft, verlieren.

    Viele Grüße,

    WiSoPol

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  6. Das Bundesverfassungsgericht hat die Pflicht diesen Vertrag zu stoppen, da er eindeutig Grundgesetzwidrig ist und die Demokratie in der Bundesrepublik zerstört!

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  7. Wullff musste genau aus diesem Grund das Amt verlassen
    Google folgenden Suchbegriff..." Sind das die sätze derentwegen Wulff gehen muss?".... eingeben!

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  8. Ist es nicht inzwischen egal, wer was nicht macht, wird es nicht irgendwie Ersatz geben, der dann wie alle anderen Seelenfresser das systemisch Gewollte durchzieht. Schritt für Schritt zum für das Volk weniger Zuträglichen?

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